1. Voraussetzung für die Nutzung der klubeigenen Boote ist eine Mitgliedschaft im SKM.
  2. Vorrangig stehen die klubeigenen Boote der Jugendgruppe zur Verfügung.
  3. Verantwortlich für die klubeigenen Boote und deren Einteilung ist der Jugendwart.
  4. Die Nutzung ist kostenlos. Zweckgebundene Spenden sind gern gesehen.
  5. Jeder Nutzer ist verpflichtet, sich an den Unterhaltungsarbeiten, kleineren Reparaturen, sowie dem Ein- und Auswintern angemessen zu beteiligen. Der Jugendwart lädt dazu bei Bedarf ein.
  6. Arbeitsstunden für Nutzer ab 18 Jahre oder Eltern von Jugendlichen werden nur für Aufgaben außerhalb der o.g., üblichen Unterhaltungsarbeiten angerechnet.
  7. Jede Nutzung wird in dem im Segelraum ausgelegten Logbuch dokumentiert. Hier werden auch festgestellte Schäden vermerkt und dem Jugendwart mitgeteilt.
  8. Die klubeigenen Boote sind pfleglich zu behandeln. Nasse Segel werden getrocknet.
  9. Für die Sicherheit auf dem Wasser und auf dem Klubgelände ist jeder selber verantwortlich.
  10. Für Minderjährige sind außerhalb der offiziellen Veranstaltungen (wie z.B. Segeltraining und Regatten) die Eltern verantwortlich.
  11. Die Nutzung des Motorbootes „Minden“ ist durch umfangreiche Auflagen des Gewässereigentümers eingeschränkt. Nur die vom Jugendwart eingewiesenen Bootsführer sind zu Rettungs- und Sicherungszwecken für die im SKM auszubildenden Kinder und Jugendliche berechtigt, das Motorboot einzusetzen.
  12. Vollmitglieder ab 18 Jahre, außer Schüler, Studenten und Auszubildende, sind für Schäden an den Klubbooten, die nicht durch normalen Verschleiß hervorgerufen wurden, sondern die durch die aktuelle Nutzung entstanden sind selbst verantwortlich. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, die auch Schäden an geliehenen Segelbooten mit abdeckt wird empfohlen.
    Hinweis:
    Es besteht für alle Klubboote eine Haftpflichtversicherung, allerdings ohne Kaskoversicherungsschutz.

Segel-Klub-Minden, Jugendwart

Stand 14.11.2016